Mundsburger Damm 45 22087 Hamburg
Die Erbschaftsteuer wird erhoben, wenn ein Erblasser stirbt und das Vermögen auf eine andere Person übergeht. Dabei berechnet sich die Höhe der fälligen Steuer anhand von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Sachvermögen, Schulden, Freibeträge, Bestattungskosten oder Kapitalvermögen.
In unserer Steuerkanzlei in Hamburg beraten wir Sie rund um Schenkungsteuer, Erbschaftsteuerklassen, Steuerfreibeträge und Versorgungsfreibeträge, damit Sie „richtig“ erben und Sie keine böse Überraschung erleben.
Dann freuen wir uns über Ihren Anruf – wir geben Ihnen gern nähere Auskunft über unsere Leistungen oder vereinbaren einen Termin für eine Beratung.