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Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Richtig Erben und Schenken – das müssen Sie beachten.

Die Erbschaftsteuer wird erhoben, wenn ein Erblasser stirbt und das Vermögen auf eine andere Person übergeht. Dabei berechnet sich die Höhe der fälligen Steuer anhand von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Sachvermögen, Schulden, Freibeträge, Bestattungskosten oder Kapitalvermögen.

In unserer Steuerkanzlei in Hamburg beraten wir Sie rund um Schenkungsteuer, Erbschaftsteuerklassen, Steuerfreibeträge und Versorgungsfreibeträge, damit Sie „richtig“ erben und Sie keine böse Überraschung erleben.

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